AGB

I. Geltung

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung der MFP GmbH abgeändert oder abgeschlossen werden.
Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich von MFP bestätigt werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.

II. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von MFP verbindlich. Für Vertragsabschlüsse wird die Angabe vollständiger und richtiger Daten vorausgesetzt.

Angaben zu unseren Produkten und Leistungen im Internet und in Katalogen, Datenblättern, Preislisten usw. sind unverbindlich, solange bestimmte Eigenschaften nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an. MFP kann den Volltext der AGB über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem dieser Text dann im Internet abrufbar ist.

III. Kündigung

Alle Verträge laufen automatisch mit erbrachter Leistung aus. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

IV. Widerrufsrecht

Dem privaten Kunden wird bei Abschluss eines Vertrags mit der MFP GmbH eingeräumt, dass er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden ist, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (vgl. § 355 BGB)
Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung gebunden, so dass kein wirksamer Vertrag geschlossen ist. Erhaltene Waren muss der Verbraucher zurücksenden, wenn sie sich für den Paketversand eignen. Für die Rückabwicklung gelten die rechtlichen Regelungen des Rücktritts. (vgl. Punkt IX.)

V. Preise und Zahlungen

Preisangaben gelten ab Werk Wunstorf und sind ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert berechnet. MFP behält sich Preisänderungen vor. Mit der Bekanntgabe neuer Preise verlieren alle vorher genannten ihre Gültigkeit.
Die Kaufgegenstände unterliegen dem verlängerten Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus dem Auftrag getilgt hat. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das anteilige Miteigentum zu. Erlischt das Eigentum des Käufers durch Verbindung oder Vermischung, überträgt er bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte und Forderungen anteilsmäßig an MFP. Bei Zahlungsverzug ist MFP berechtigt, die Abnehmer des Käufers von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
Alle Zahlungen haben, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsstellung mit 2% Skontoabzug oder nach 30 Tagen ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.
Bei Entwicklungsaufträgen ist MFP berechtigt, ein Drittel der Auftragssumme nach Auftragseingang zu berechnen. Zwei Drittel der Summe werden nach Lieferung an den Auftraggeber berechnet, soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen sind.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine treten, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen in Kraft. Verzugszinsen werden in Höhe von 4% über dem geltenden Bundesdiskontsatz vom Fälligkeitsdatum der Rechnung ab berechnet. Zusätzlich fällt für jede Mahnung eine Mahngebühr an. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Auftraggebers ist nicht statthaft.

VI. Lieferung

Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie von MFP nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt, Materialmangel, Maschinenausfall oder ähnlicher nicht in unserem Machtbereich liegender Umstände entheben uns für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten und berechtigen uns nach unserer Wahl zum Vertragsrücktritt, ohne dass jedoch der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt wäre; irgendwelche Ansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung, gleich aus welchem Grunde, sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind für MFP zulässig. Der Auftraggeber kann solche nicht verlangen.

VII. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht – auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist – auf den Auftraggeber über, wenn die Sendung unser Werk verlässt. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen.

VIII. Fremdleistungen

Fremdleistungen sind beispielsweise Erstellung und Bestückung von Platinen und Blechzuschnitt. Die MFP GmbH ist berechtigt, Teile vereinbarter Auftragsarbeiten durch Drittfirmen anfertigen zu lassen.
Soweit im Namen des Auftraggebers Fremdleistungen in Auftrag gegeben werden, haftet MFP nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
Fremdleistungen werden über die MFP GmbH abgerechnet.

IX. Beanstandung und Rückgabe

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder offensichtlicher Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware vom Käufer schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Inkompatibilitäten insbesondere im Zusammenspiel mit Software anderer Hersteller.
Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen binnen 8 Tagen nach Entdeckung angezeigt werden.
Bei begründeter Beanstandung behalten wir uns nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Sollte MFP innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage sein, eine Nachbesserung durchzuführen oder ist eine Behebung des Mangels technisch nicht möglich, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechend Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
In jedem Fall der Rücklieferung wird die Ware nur in dem Zustand, in dem sie unser Werk verlassen hat, zurückgenommen. Alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadenersatz jeglicher Art, sind ausgeschlossen.

X. Mängel und Haftung

Gewährleistung gegenüber unseren Auftraggebern wird für den Zeitraum von 12 Monaten nach Gefahrenübergang übernommen und nur für Mängel, die nachweisbar infolge eines Umstandes eingetreten sind, der vor dem Gefahrenübergang liegt.

Da der Vertragsgegenstand in der Regel ein komplexes technisches Produkt darstellt, das in der Anwendung mit anderen Hard- und Softwarekomponenten verbunden ist, wird eine endgültige Eignungsprüfung vom Käufer vorausgesetzt. Für eventuelle Inkompatibilitäten in Verbindung mit Produkten und insbesondere mit Software anderer Hersteller kann keine Gewährleistung übernommen werden. Ebenso unterliegt die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsvorschriften aller Art dem Käufer.
Die Mängelhaftung erstreckt sich ebenso nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter Montage oder übermäßiger Beanspruchung beim Käufer entstanden sind. Werden rechtzeitig erhobene Mängelrügen von uns anerkannt, dann leisten wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist kostenfreien Ersatz. Kosten irgendwelcher Art, die für das Auswechseln der schadhaften Teile entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten.
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers, sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.
Soweit die Haftung von MFP eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Gerät der Käufer mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug oder behält ohne vorherige Vereinbarung Zahlungen zurück, so erlischt die Gewährleistung für den gesamten Umfang des Kaufes. Davon bleiben die übrigen Rechte des Verkäufers unberührt.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass unsere Softwareprogramme⁄–anwendungen auf jeder Soft– und Hardwareumgebung voll oder nur teilweise funktionsfähig sind. Der Anwender trägt alleine jedes Risiko, insbesondere bei Datenverlust und unsachgemäßer Anwendung.
Nach Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen – allgemein in Softwareprogrammen – unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Für eine vollständige Fehlerfreiheit kann daher keine Gewährleistung übernommen werden.

XI. Schutzrechte

Soweit kein besonderer Hinweis von uns erfolgt, ist der Liefergegenstand nach unserer Kenntnis frei von fremden Schutzrechten. Sollte der Liefergegenstand oder ein Teil desselben dennoch ein Schutzrecht verletzen, so werden wir auf unsere Kosten und nach unserer Wahl in angemessener Frist dem Auftraggeber das Recht zur Weiterbenutzung beschaffen oder den Liefergegenstand durch eine nicht verletzende Ausführung ersetzen oder abändern oder vom Vertrag zurücktreten.
Eine weitergehende patentrechtliche Haftung wird von MFP nicht übernommen.

XII. Urheberschutz und Nutzungsrechte

Alle von der MFP GmbH erstellten oder vermittelten Produkte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes. Alle kreativen, geistigen Leistungen sind das Eigentum der MFP GmbH. Der Verkauf oder die Weitergabe dieses geistigen Gutes ist ausschließlich MFP vorbehalten und bedarf im Ausnahmefall zwingend der schriftlichen Zustimmung oder Bestätigung von MFP. Die unerlaubte Weitergabe der Erzeugnisse der MFP GmbH an Dritte berechtigt zum Schadensersatzanspruch durch die Firma MFP. Dies gilt auch für Vorstufen der Erzeugnisse von MFP.
Ohne Zustimmung der MFP GmbH dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der MFP GmbH.
Sämtliche Inhalte der Webseiten der MFP GmbH unterliegen ebenfalls dem gesetzlich geschützten Urheberrecht. Der Betrachter erwirbt keinerlei Rechte an den Inhalten, Texten, Bildern und Daten. Jede Form der Missachtung des Urheberrechts führt unmittelbar und direkt zu Schadensersatzansprüchen durch MFP.

XIII. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Neustadt a. Rbge. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

XIV. Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Es besteht Einigkeit darüber, dass in diesem Fall eine der vorstehenden Regelung nach Sinn und Inhalt am nächsten kommende wirksame Regelung als vereinbart gilt.

Ergänzungsklausel

  1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der MFP GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche. So weit der Wert aller Sicherungsrechte, die der MFP GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird MFP auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei geben. MFP steht die Wahl der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
  2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass er von seinen Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
  3. Veräußert ein Kunde der MFP GmbH weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten, einschließlich etwaiger Saldoforderungen, sicherheitshalber an MFP ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware gemeinsam mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, tritt ein Kunde der MFP GmbH den Teil der Gesamtpreisforderung an MFP ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
    1. Unserem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für die MFP GmbH. Der Kunde verwahrt die dabei entstehende Sache für MFP mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.
    2. Bereits jetzt sind sich die MFP GmbH als Lieferer und ihre Kunden als Abnehmer darüber einig, dass bei der Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht der MFP GmbH gehörenden Gegenständen, uns in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Insoweit gilt die neue Sache als Vorbehaltsware.
    3. Die Regelung über die Forderungsabtretung laut Nr. 3. gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Beitrages, der dem von MFP in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.
    4. Ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf, tritt ein Kunde der MFP GmbH seine Forderungen, die ihm als Vergütung für eine Verbindung mit Vorbehaltsware aus unserem Hause zusteht, mit allen Nebenrechten sicherheitshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an MFP auch ab, wenn die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden wird.
      Unser Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug und -einstellung, Wechselprotest, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung wie auch drohender Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist die MFP GmbH berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen. Des Weiteren kann MFP nach vorheriger Mahnung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seiner Kunden verlangen.
  4. Die MFP GmbH ist von ihrem Kunden bei Beschlagnahmen, Pfändungen, sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat unser Kunde die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seine Kunden erforderlichen Auskünfte MFP zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
  5. Bei Pflichtverletzung des Kunden der MFP GmbH, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt. Dabei bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung unberührt. Unser Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch die MFP GmbH, der Rücknahme oder der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, MFP hätte dieses ausdrücklich erklärt.

Stand der AGB Juli 2013